In unserer Region ist es selbstverständlich, dass jedem Trinkwasser, das Lebensmittel Nr. 1 in ausreichender Menge, zu jeder Zeit zur Verfügung steht.
Möglich wäre es! Die Ursachen für eine Störung in der Trinkwasserversorgung sind vielfältig:
Die Versorgung mit Trinkwasser durch die Wasserversorgungsunternehmen darf auch bei Störungen im System nicht unterbrochen werden. Laut der Trinkwasserverordnung müssen Maßnahmenpläne erstellt werden, nach denen im Notfall vorgegangen wird. Die leitungsgebundene Wasserversorgung sollte aber möglichst lange aufrechterhalten werden, auch wenn die Trinkwasserqualität nicht gewährleistet werden kann. Nur so wird auch die Abwasserentsorgung aufrecht erhalten.
Für den Fall der leitungsungebundenen Ersatz- oder Notversorgung sind lt. den Vorgaben der Wassersicherstellungsverordnung folgende Mengen an Trinkwasser, das den qualitativen Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht, pro Tag zur Verfügung zu stellen:
Die Ersatz- und Notwasserversorgungen unterscheiden sich hinsichtlich der qualitativen Anforderungen des bereitgestellten Wassers. Eine Ersatzwasserversorgung stellt gemäß DIN 2001-3 eine zeitlich begrenzte Bereitstellung von Trinkwasser, das der TrinkwV entspricht, bei Unterbrechung des Normalbetriebs dar. Von einer Notwasserversorgung wird gesprochen, wenn das bereitgestellte Wasser nur zur Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs dient und eine Ersatzwasserversorgung nicht möglich ist. Definiert sind die Anforderungen an Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser und Wasser für Lebensmittelbetriebe) insbesondere in der TrinkwV und im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Einhaltung der TrinkwV ist auch bei der Ersatzwasserversorgung vorgeschrieben. Anlagen, welche für die Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser gedacht sind, wie zum Beispiel mobile Trinkwasseraufbereitungsanlagen oder Transportbehälter für Trinkwasser, müssen nach § 17 TrinkwV mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Trinkwasser, das die Anforderungen der TrinkwV bei Abgabe an den Verbraucher, bspw. aus Transportbehältern, Zwischenlagerbehältern oder Zapfstellen, nicht erfüllt, darf für den menschlichen Gebrauch nicht zur Verfügung gestellt werden.
Kann eine leitungsgebundene Versorgung nicht mehr gewährleistet werden, so sind im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge und evtl. des Katastrophenschutzes alternative Lösungen nötig. z. B.:
Unser mobiles Trinkwasserversorgungssystem entspricht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, dem DVGW - Regelwerk, der DIN und den KTW - Leitlinien.
Dieses System ist modular aufgebaut und kann auf der Basis einer Grundausstattung jederzeit erweitert werden.
Alle Teile dieser Grundausstattung passen in den aufgerichteten Klappbehälter und werden als Einheit sauber eingelagert.
Bei einer möglichen Störung ist so alles zusammen und sofort einsatzbereit.
Der Inliner wird nach dem Einsatz aus hygienischen Gründen recycelt, sodass beim nächsten Störfall ein neuer Inliner eingesetzt wird.
Unser mobiles Trinkwassersystem wird als Versorgungsstation an zentralen Stellen aufgebaut. Trinkwasser kann dann dort abgeholt werden.
Zum Transport gehören entsprechende Faltbehälter (5,0 Liter) mit DVGW - W270 und KTW - Zulassung zum System.
Trinkwassertransport
Trinkwassertransport einfach, flexibel und hygienisch einwandfrei.
Unsere Trinkwasser- Faltbehälter bestehen aus einer besonderen Folienkonstruktion und entsprechen allen Anforderungen des DVGW W 270 und der KTW-Leitlinie zur Trinkwasserhygiene.
Weiterhin ist ein Tragegriff mit integriert, so das eine Person einfach bis zu ca. 10 Liter
(2x Faltbehälter/Person)
transportieren kann.
Gerade in einer wasserreichen Region ist bei der Versorgung mit Trinkwasser ein Notstand kaum zu befürchten. Und je seltener es zu Störfällen kommt, umso stärker wirken sie sich aus. Darum sollten wir vorbereitet sein.
Sprechen Sie mit uns.
"Anforderungen an die Notfallvorsorge in der öffentlichen Wasserversorgung. Möglichkeiten der Förderung durch den Bund im Rahmen des Wassersicherungsgesetzes."